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   BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67   

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BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67 (https://dejure.org/1969,253)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1969 - VII C 67.67 (https://dejure.org/1969,253)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1969 - VII C 67.67 (https://dejure.org/1969,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur Erlangung der Bescheinigung gemäß Art. 1 Nr. 2 Gesetz über die Grunderwerbsteuerfreiheit für die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge in die Landwirtschaft und für die Aufstockung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 65
  • MDR 1970, 172
  • DVBl 1970, 282
  • BB 1970, 25
  • DÖV 1970, 571
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Beim Fehlen der Außenwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht Mitwirkungsakten den Charakter anfechtbarer Verwaltungsakte auch dann abgesprochen, wenn die Mitwirkungsbehörde einer anderen öffentlich-rechtlichen, Körperschaft zugehörte als die nach außen hin zum Handeln berufene Behörde, und den Betroffenen auf die Möglichkeit, einer Klage gegen die letztgenannte Behörde verwiesen, wobei im Rahmen dieser Klage dann auch die Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung, zu prüfen ist (BVerwGE 28, 145 [148]; 26, 31 [40, 42] mit Nachweisen).

    Ebenso ist es unerheblich, ob die nach außen in Erscheinung tretende Behörde an die Mitwirkungshandlung gebunden ist (BVerwGE 16, 116 [125]; 19, 94 [100]; 28, 145 [147]).

    Über die Rechtmäßigkeit der Mitwirkungshandlung einer anderen Behörde müssen die Gerichte selbst dann entscheiden, wenn die allein nach außen tätig werdende Behörde an die Äußerung der mitwirkenden Behörde gebunden ist (vgl. BVerwGE 28, 145 [147 f.]).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Auf die jeweilige Ausgestaltung des Mitwirkungsrechts kommt es für die Frage an, ob ein anfechtbarer Verwaltungsakt in der Versagung einer Zustimmung liegt (vgl. BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335]; 26, 31 [40] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Beim Fehlen der Außenwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht Mitwirkungsakten den Charakter anfechtbarer Verwaltungsakte auch dann abgesprochen, wenn die Mitwirkungsbehörde einer anderen öffentlich-rechtlichen, Körperschaft zugehörte als die nach außen hin zum Handeln berufene Behörde, und den Betroffenen auf die Möglichkeit, einer Klage gegen die letztgenannte Behörde verwiesen, wobei im Rahmen dieser Klage dann auch die Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung, zu prüfen ist (BVerwGE 28, 145 [148]; 26, 31 [40, 42] mit Nachweisen).

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Ebenso ist es unerheblich, ob die nach außen in Erscheinung tretende Behörde an die Mitwirkungshandlung gebunden ist (BVerwGE 16, 116 [125]; 19, 94 [100]; 28, 145 [147]).

    Auch wenn die Mitwirkung einer anderen Behörde nur als Verwaltungsinternum vorgesehen ist, kann sie den Charakter eines Verwaltungsakts erlangen, wenn sich diese Behörde so geriert, als sei sie ermächtigt, eine für den Kläger verbindliche Entscheidung zu treffen (BVerwGE 16, 116 [127]; 21, 354 [355 f.]).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Da die Finanzgerichte auch über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Bescheinigung entscheiden, kann die Bescheinigung als schlichte Amtshandlung der Regierung nicht das Ziel einer allgemeinen Leistungsklage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 65.67 - [DVBl. 1969, 700]) sein.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Auch wenn die Mitwirkung einer anderen Behörde nur als Verwaltungsinternum vorgesehen ist, kann sie den Charakter eines Verwaltungsakts erlangen, wenn sich diese Behörde so geriert, als sei sie ermächtigt, eine für den Kläger verbindliche Entscheidung zu treffen (BVerwGE 16, 116 [127]; 21, 354 [355 f.]).
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Ebenso ist es unerheblich, ob die nach außen in Erscheinung tretende Behörde an die Mitwirkungshandlung gebunden ist (BVerwGE 16, 116 [125]; 19, 94 [100]; 28, 145 [147]).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 6.63

    Bedeutung der Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
    Auf die jeweilige Ausgestaltung des Mitwirkungsrechts kommt es für die Frage an, ob ein anfechtbarer Verwaltungsakt in der Versagung einer Zustimmung liegt (vgl. BVerwGE 18, 333 [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63] [335]; 26, 31 [40] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Eine derartige Regelung eines Einzelfalles setzt eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung voraus (BVerwGE 28, 145 [146]; 31, 301 [305 f.]; 34, 65 [68]; 36, 192 [194]; 45, 39 [42]).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Der Hinweis auf eine Entscheidung des Kabinetts schließt die Annahme eines Verwaltungsaktes seiner Behörde nicht aus (vgl. u.a. Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - <JR 1965, 433>; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - <BVerwGE 70, 270/271 f. = NJW 1985, 1093>).

    Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen bei Erlaß eines Verwaltungsaktes - auch in Ausübung eines Kontrollrechts - sind in rechtlich unterschiedlicher Weise vorgesehen (vgl. hierzu Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - ; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]sowie Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 29.83 - ).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Damit entfällt jegliche unmittelbare Rechtsbeziehung des Betroffenen zur Vertriebenenbehörde; die Feststellung erfolgt vielmehr auf Ersuchen der Leistungsbehörde als verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung ausschließlich dieser gegenüber und stellt mangels unmittelbarer Rechtswirkung im Verhältnis zum Bürger keinen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X dar (so auch OVG Nordrhein-Westfalen DVBl 1999, 1221; vgl auch BVerwGE 34, 65, 68; BVerwG NJW 1986, 2205, 2206).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Die Rechtmäßigkeit des von ihr verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Gleichstellungsentscheidung mitgeprüft (vgl. BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; 34, 65 ; 70, 270 ).
  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester;

    Wenngleich auch hierfür einiges spricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1967 - 6 C 73.64 - BVerwGE 26, 31 , vom 26. September 1969 - 7 C 67.67 - BVerwGE 34, 65 und vom 3. Dezember 1976 - 7 C 75.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 163 S. 29 f.; ferner Littmann, in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB X, Stand März 2016, K § 31 Rn. 47 und 63; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, Verwaltungsverfahrensgesetz, 1. Aufl. 2014, § 35 Rn. 75 ff.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 35 Rn. 169 ff.), muss diese Frage hier nicht abschließend beantwortet werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1911/16

    Ordnungsgemäße Feststellung der Höhe einer fiktiven Unfallversorgung bei Erleiden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1969- VII C 67.67 -, juris, Rn. 26; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. Ergänzungslieferung, Oktober 2016, § 42, Rn. 62.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1969- VII C 67.67 -, juris, Rn. 29.

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Ein solches "Gutachten" wäre ebenso wie eine andere bloß vorbereitende Stellungnahme einer Verwaltungsbehörde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schon gar nicht als ein Verwaltungsakt selbständig anfechtbar (vgl. zu derartigen Fällen: BVerwGE 34, 65; 28, 145; 16, 116; 19, 94; 27, 354).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1973 - XV B 644/73
    Bei einer derartigen Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens fehlt dem Mitwirkungsakt der Realschule die unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Schüler (vgl. dazu BVerwGE 34, 65 [68] ).

    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des BVerwG (BVerwGE 34, 65 [68 f.] mit w. Nachw. ) für die Frage des VA-Charakters der Mitwirkungshandlung darauf abstellt, ob die nach außen in Erscheinung tretende Behörde - hier der Leiter des Gymnasiums - an die Mitwirkungshandlung gebunden ist (vgl. dazu Redeker-von Oertzen, VwGO, 4. Aufl., § 42 RdNr. 56 mit w. Nachw.), wäre das Gutachten der Realschule kein VA, da es lediglich eine Empfehlung darstellt (vgl. Nr. 1 RdErl.).

    Einer derartigen Klage würde es am Rechtsschutzinteresse fehlen, da die Rechtmäßigkeit des Gutachtens, soweit erforderlich, im Verfahren gegen den - etwa ergehenden - Ablehnungsbescheid des Leiters des Gymnasiums nachzuprüfen ist (vgl. dazu BVerwGE 34, 65 [69] ).

  • VG Frankfurt/Oder, 27.12.2016 - 5 L 854/16

    Verteilung von Asylbewerbern

    Nur wenn der Mitwirkung nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung und ihrem Sinn unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger zukommt, liegt ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1969 - VII C 67.67 -, BVerwGE 34, 65-69, Rn. 26).

    Er ist nicht an die Antragstellerin herangetreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1969 - VII C 67.67 -, BVerwGE 34, 65-69, Rn. 28).

    Nach der Ausgestaltung der Mitwirkung der Ausländerbehörde, zu der die Umverteilung erfolgen soll, soll über alle das Einvernehmen betreffende Fragen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den jeweiligen Ablehnungsbescheid selbst entschieden werden (vgl. zu einer internen Mitteilung BVerwG, Urteil vom 26. September 1969 - VII C 67.67 -, BVerwGE 34, 65-69, Rn. 26f.).

  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für

    Ob der Mitwirkungsakt einer anderen Behörde ein selbständig angreifbarer Verwaltungsakt ist, hängt entscheidend davon ab, daß der Mitwirkung nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung unmittelbare rechtliche Außenwirkung für den Betroffenen zukommt (vgl. BVerwGE 34, 65 [67 f.]).

    In Widerspruch zu der Beurteilung der hier streitigen Bescheinigung als Verwaltungsakt steht auch nicht die Entscheidung des Senats in BVerwGE 34, 65, die ein anders ausgestaltetes Mitwirkungsverfahren bei der Ausstellung einer Bescheinigung für die Grunderwerbsteuerfreiheit zum Gegenstand hatte.

  • OVG Hamburg, 11.06.1991 - Bf VI 82/90

    Pflegesatzfestsetzung; Schiedsstelle; Genehmigung; Anfechtbarkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 5 S 27.11

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Charité; Universitätsprofessor;

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

  • OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04

    Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium

  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 1 ZB 13.2010

    Der Schutzbereich des vom Abstandsflächenrecht erfassten sog. Wohnfriedens (vgl.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78

    Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des

  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 49/86

    Importbescheinigung; Deckungsvorsorge; Ablehnungsbescheid; Verbotsverfügung;

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 193.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.07.1993 - 5 ER 655.92

    Prozesskostenhilfe und hinreichende Aussicht auf Erfolg - Rechtsfragen von

  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
  • BVerwG, 03.09.1984 - 8 B 44.84

    Vorliegen einer Abweichung der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des

  • BVerwG, 27.04.1976 - 7 B 6.76

    Festsetzung der Ausbildungsnote als Verwaltungsakt - Prüfung von Landesrecht in

  • BVerwG, 22.07.1993 - 5 ER 654.92

    Prozesskostenhilfe und hinreichende Aussicht auf Erfolg

  • VG München, 18.01.2012 - M 9 K 11.3190

    Untätigkeitsklage; Antrag bei unzuständiger Bauaufsichtsbehörde während

  • VGH Bayern, 19.08.2011 - 9 ZB 11.1745

    Unzulässige Klage; Verfahrenshandlung

  • VGH Bayern, 14.08.1973 - 151 VII 73
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